Judo

allgemeine Infos zum Judopass und den Kyu-Prüfungen

14. November 2018

allgemeine Infos zum Judopass und den Kyu-Prüfungen

Liebe Judoka,

aufgrund der aktuellen Preisanpassungen durch unseren Bundes- und Landesverband zum 1. April 2025 sehen wir uns leider genötigt, mit sofortiger Wirkung auch unsere Preise entsprechend anzuheben. Wir bitten um Verständnis!

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Der Judopass war früher ein offizielles Heftchen, in dem alle wichtigen Ereignisse Eures Judowirkens festgehalten und dokumentiert wurden. Dies sind z.B. Prüfungen, Lehrgänge und Turniererfolge. Gem. der aktuellen Passordnung sollte jeder Neu-Judoka nach 3 Monaten Vereinszugehörigkeit einen Pass beantragen.

Neu seit 2026 ist ist, dass der Judopass nun nur noch digital ausgestellt und in einer Smartphone App oder im Dokume-Portal geführt wird. Da die Beantragung von digitalen Judopässen noch Neuland ist und es noch häufig Änderungen gibt, haben wir aktuell noch keine eigene Anleitung dafür geschrieben, das wird aber bald sicherlich kommen.

Wer einen digitalen Pass beantragen möchte, der geht bitte erst einmal so vor, als wenn ein "Papier-Pass" digitalisiert werden soll und registriert sich dafür in der digitalen Mitgliederverwaltung im Dokume-Portal. Ist dieser Schritt abgeschlossen, müssen wir Admins eh aktiv werden und erklären dann die weiteren Schritte.

Alle Details und die Anleitung finden sich hier.

Die Gebühr in Höhe von 24,- € ist bitte bei den Trainern abzugeben. Zusätzlich benötigen wir noch für jeden neuen Pass ein aktuelles Passfoto, das bitte per E-Mail an judo@vfr-buettgen.de zu schicken ist. Es muss kein Passfoto gem. offiziellen Vorgaben sein, aber der Judoka sollte schon alleine auf dem Bild und das Gesicht gut zu erkennen sein.

Neben uns Vereins-Admins hat auch unser Landesverband, der Nordrhein Westfälische Judo Verband (NWJV) und der Bundesverband, der Deutsche Judo Bund (DJB) Zugriff auf die Daten. Alles weitere zum Datenschutz steht im Dokume-Portal und muss im Rahmen der Anmeldung akzeptiert werden.

Damit der Pass gültig ist und bleibt, muss er spätestens ab dem 1. März die gültige neue Jahressichtmarke des aktuellen Jahres enthalten, davor reicht die Jahressichtmarke des Vorjahres. Die digitalen Marken werden vom Verein zugeordnet. Die Kosten für die Jahressichtmarken sind wie bisher im Jahresbeitrag enthalten.

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Nach einer entsprechenden Vorbereitungszeit, könnt Ihr dann an einer Kyu-Prüfung teilnehmen. Diese finden mehrmals im Jahr statt. Im Training werden die notwendigen Kenntnisse vermittelt und die Trainer helfen auch sonst mit Rat und Tat gerne weiter.

Das Prüfungsprogramm in der aktuellen Anforderung steht hier, in der Rubrik Ordnungen, auch von der Judo-Startseite aufrufbar.

Wichtig ist in jedem Fall, dass - außer für weiß-gelb - jeder Prüfling sein individuelles Prüfungsprogramm selber zusammen stellen und bereits mind eine Woche vor der Prüfung, lieber mehr, den Prüfern in schriflicher Form zur Verfügung stellen muss. Vorbereitungshilfen für das Training und Anmeldeformulare für das individuelle Prüfungsprogramm gibt es ebenfalls im Bereich der Ordnungen.

Klärt bitte mit den Trainern ab, ob Ihr schon so weit für die nächste Prüfung seid, die Zulassung zur Teilnahme erfolgt durch das Trainerteam in gemeinsamer Absprache.

Voraussetzungen zur Teilnahme an der Prüfung sind - neben der theoretischen und praktischen Beherrschung des Prüfungsstoffes - u.a. ein gültiger Judopass mit aktueller Jahressichtmarke (siehe oben) und die Entrichtung des Prüfungsgebühr am Tag der Prüfung.

Die Prüfungsgebühr beträgt wie folgt:

für den 8. Kyu (weiß-gelber Gürtel): 14,- €

für den 7. bis 1. Kyu (gelber bis brauner Gürtel): 23,- €

Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr kann man bis einschließlich 3. Kyu (grüner Gürtel) auch Kombi-Prüfungen machen, d.h. zwei Kyu-Prüfungen an einem Tag ablegen. Wichtig ist, dass man natürlich das Prüfungsprogramm für beide Graduierungsstufen können und auch entsprechend rechtzeitig eingereicht haben muss. Und natürlich muss am Prüfungstag auch alles gezeigt werden! Entsprechend verlängert sich auch die Prüfungsdauer!

Die Prüfungsgebühr für eine Kombi-Prüfung beträgt:

für den 8. und 7. Kyu (weiß-gelber und gelber Gürtel): 33,- €

für jede andere Kombi-Prüfung (also ab gelbem bis maximal zum grünen Gürtel): 42,- €

Nach bestandener Prüfung ist es möglich, bei den Trainern einen neuen Gürtel für 8,- € zu kaufen, bitte hierfür bei Interesse vor der Prüfung die gewünschte Gürtellänge mitteilen. Und wie gesagt: die finale Zulassung zur Prüfung erfolgt durch die Trainer aufgrund der gezeigten Kenntnisse und Leistungen, aber auch des Verhaltens im Training.

Zuschauer sind bei den Prüfungen gerne willkommen. Da sich die Prüflinge allerdings sehr stark konzentrieren müssen, ist bitte von zu intensivem Anfeuern Abstand zu nehmen. Evtl. bedarf es auch noch tatkräftiger Unterstützung von Nicht-Prüflingen als Uke (Prüfungspartner), aber auch das wird im Vorfeld im Training angesprochen und geklärt. Dies ist für uns Judoka im Rahmen unserer Judowerte selbstverständlich, wenn es sich terminlich einrichten lässt.

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Achtung: der weiß-gelbe Gürtel (8. Kyu), nach dem neuen Graduierungssystem erworben, berechtigt nicht zur Teilnahme an offiziellen / externen Turnieren!

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Für evtl. Rückfragen rund um die Themen Pass und Prüfung stehen die Trainer jederzeit gerne zur Verfügung.

Beste Grüße

Das Judoteam

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