Judo

allgemeine Infos zum Judopass und den Kyu-Prüfungen

14. November 2018

allgemeine Infos zum Judopass und den Kyu-Prüfungen

Liebe Judoka,

der Judopass ist ein offizielles Heftchen, in dem alle wichtigen Ereignisse Eures Judowirkens festgehalten und dokumentiert werden. Dies sind z.B. Prüfungen, Lehrgänge und Turniererfolge. Gem. der aktuellen Passordnung sollte jeder Neu-Judoka nach 3 Monaten Vereinszugehörigkeit einen Pass beantragen. Hierzu ist bitte das Formular aus dem Downloadbereich weiter unten auszudrucken, leserlich in Druckbuchstaben auszufüllen und mit der Gebühr von 20,- € bei den Trainern abzugeben. Zusätzlich benötigen wir noch für jeden neuen Pass ein aktuelles Passfoto, auf dessen Rückseite bitte Vor- und Nachname zu schreiben sind. Das Foto ist bitte mit einer Büroklammer an das Antragsformular zu heften. Sollte das Foto auch elektronisch vorhanden sein, dann freuen wir uns über eine E-Mail mit dem Bild als Anhang an judo@vfr-buettgen.de oder über das Uploadformular hier.

An Angaben für einen neuen Pass benötigen wir die folgenden Daten:

- Name und Vorname
- Nationalität
- Geburtstag und Geburtsort
- und wenn bekannt den Tag des Vereinseintritts

Diese Daten werden durch die Beantragung auch dem Landesverband, dem Nordrhein Westfälischen Judo Verband (NWJV) und dem Bundesverband, dem Deutschen Judo Bund (DJB) zur Kenntnis gebracht. Es ist selbstverständlich, dass diese Daten sonst aber nicht weiter gegeben werden.

Damit der Pass gültig ist und bleibt, muss er spätestens ab dem 1. März die gültige neue Jahressichtmarke des aktuellen Jahres enthalten, davor reicht die Jahressichtmarke des Vorjahres. Reicht uns Eure Pässe bitte einfach ein, wenn wir im Training oder Internet darauf hingewiesen haben, dass die neuen Jahressichtmarken verfügbar sind. Die Kosten für die Jahressichtmarken sind im Jahresbeitrag enthalten.

Eine Anmerkung noch zum Passfoto: Ist der Inhaber bei der Ausstellung des Judo-Passes noch nicht 18 Jahre alt, so ist 10 Jahre nach Ausstellung des Ausweises, jedoch nicht vor dem 18. Lebensjahr, auf der Innenseite des Umschlages des Passes an der dafür vorgesehenen Stelle ein neues Lichtbild, das mindestens 10 Jahre nach der Ausstellung und nach Beendigung des 18. Lebensjahres aufgenommen sein muss, einzukleben und abstempeln zu lassen.

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Nach einer entsprechenden Vorbereitungszeit, könnt Ihr dann an einer Kyu-Prüfung teilnehmen. Diese finden mehrmals im Jahr statt. Im Training werden die notwendigen Kenntnisse vermittelt und die Trainer helfen auch sonst mit Rat und Tat gerne weiter.

Das Prüfungsprogramm in der aktuellen Anforderung steht hier, in der Rubrik Ordnungen, auch von der Judo-Startseite aufrufbar.

Achtung: seit Mitte 2022 gibt es eine neue Kyu-Prüfungsordnung, offizieller Sprachgebrauch ist nun neues Graduierungssystem, nach dem auch wir seit Ende 2023 die Vorbereitungen aufbauen. Damit entfallen die Büchlein zur Vorbereitung auf den nächsthöheren Kyu-Grad, wie es sie davor noch gab, da die stoffliche Fülle deutlich komplexer und individueller geworden ist. Der DJB hat deswegen darauf verzichtet, auch für das neue Graduierungssystem Vorbereitungshefte zu erstellen.

Wichtig ist in jedem Fall, dass - außer für weiß-gelb - jeder Prüfling sein individuelles Prüfungsprogramm selber zusammen stellen und bereits mind eine Woche vor der Prüfung, lieber mehr, den Prüfern in schriflicher Form zur Verfügung stellen muss. Vorbereitungshilfen für das Training und Anmeldeformulare für das individuelle Prüfungsprogramm gibt es ebenfalls im Bereich der Ordnungen.

Klärt bitte mit den Trainern ab, ob Ihr schon so weit für die nächste Prüfung seid, die Zulassung zur Teilnahme erfolgt durch das Trainerteam in gemeinsamer Absprache.

Voraussetzungen zur Teilnahme an der Prüfung sind - neben der theoretischen und praktischen Beherrschung des Prüfungsstoffes - u.a. ein gültiger Judopass mit aktueller Jahressichtmarke (siehe oben) und die Entrichtung des Prüfungsgebühr am Tag der Prüfung.

Die Prüfungsgebühr beträgt wie folgt:

für den 8. Kyu (weiß-gelber Gürtel): 9,- €

für den 7. bis 1. Kyu (gelber bis brauner Gürtel): 18,- €

Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr kann man bis einschließlich 3. Kyu (grüner Gürtel) auch Kombi-Prüfungen machen, d.h. zwei Kyu-Prüfungen an einem Tag ablegen. Wichtig ist, dass man natürlich das Prüfungsprogramm für beide Graduierungsstufen können und auch entsprechend rechtzeitig eingereicht haben muss. Und natürlich muss am Prüfungstag auch alles gezeigt werden! Entsprechend verlängert sich auch die Prüfungsdauer!

Die Prüfungsgebühr für eine Kombi-Prüfung beträgt:

für den 8. und 7. Kyu (weiß-gelber und gelber Gürtel): 22,- €

für jede andere Kombi-Prüfung (also ab gelbem bis maximal zum grünen Gürtel): 32,- €

Nach bestandener Prüfung ist es möglich, bei den Trainern einen neuen Gürtel für 8,- € zu kaufen, bitte hierfür bei Interesse vor der Prüfung die gewünschte Gürtellänge mitteilen. Und wie gesagt: die finale Zulassung zur Prüfung erfolgt durch die Trainer aufgrund der gezeigten Kenntnisse und Leistungen, aber auch des Verhaltens im Training.

Zuschauer sind bei den Prüfungen gerne willkommen. Da sich die Prüflinge allerdings sehr stark konzentrieren müssen, ist bitte von zu intensivem Anfeuern Abstand zu nehmen. Evtl. bedarf es auch noch tatkräftiger Unterstützung von Nicht-Prüflingen als Uke (Prüfungspartner), aber auch das wird im Vorfeld im Training angesprochen und geklärt. Dies ist für uns Judoka im Rahmen unserer Judowerte selbstverständlich, wenn es sich terminlich einrichten lässt.

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Achtung: der weiß-gelbe Gürtel (8. Kyu), nach dem neuen Graduierungssystem erworben, berechtigt nicht zur Teilnahme an offiziellen / externen Turnieren!

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Für evtl. Rückfragen rund um die Themen Pass und Prüfung stehen die Trainer jederzeit gerne zur Verfügung.

Beste Grüße

Das Judoteam

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