VfR Büttgen 1912 e.V.
VfR Büttgen 1912 e.V.
VfR Büttgen 1912 e.V.

Kinderschutzkonzept

Kinderschutz- und Jugendschutzkonzept für den Sportverein VfR Büttgen

Kinderschutz- und Jugendschutzkonzept für den Sportverein VfR Büttgen

1. Einleitung

  • Ziele: Schaffung und Erhaltung eines sicheren und förderlichen Umfelds für alle Kinder und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt im VfR Büttgen.
  • Geltungsbereich: Dieses Konzept gilt für alle Mitglieder, Mitarbeitende, Ehrenamtliche, Übungsleitende, Trainer und Trainerinnen, Betreuende und Teilnehmende an den Aktivitäten des Vereins.
  • Wichtigkeit: Sicherstellung eines sicheren und positiven Umfelds für junge Mitglieder.

2. Leitlinien und Grundprinzipien

  • Kindeswohl: Der Schutz und das Wohlergehen der Kinder und Jugendlichen haben höchste Priorität.
  • Respekt und Wertschätzung: Förderung eines respektvollen und wertschätzenden Umgangs miteinander.
  • Null-Toleranz-Politik: Klare Haltung gegen jegliche Form von Gewalt, Missbrauch, Vernachlässigung und Diskriminierung.
  • Recht auf Schutz: Achtung des Rechts der Kinder und Jugendlichen auf Schutz, Privatsphäre und respektvollen Umgang.

3. Verhaltenskodex

  • Verantwortungsbewusstsein: Alle Beteiligten verpflichten sich zu einem respektvollen, verantwortungsbewussten Umgang mit Kindern und Jugendlichen.
  • Gewaltverbot: Sexualisierte Gewalt, Körperliche Bestrafung und psychische Gewalt sind in jeder Form verboten.
  • Transparente Kommunikation: Jegliche privaten Kontakte und Kommunikation mit Kindern und Jugendlichen außerhalb des Vereinskontexts müssen angemessen und transparent sein.

4. Schulung und Bewusstsein

  • Regelmäßige Schulungen: Übungsleiter, Trainer und andere Mitarbeiter erhalten regelmäßige Schulungen zum Thema Kinderschutz und Jugendschutz.
  • Aufklärung der Jugendlichen: Kinder und Jugendliche werden über ihre Rechte aufgeklärt und ermutigt, sich bei Bedenken zu äußern.
  • Informationsmaterial: Bereitstellung von Broschüren und Flyern zum Thema Kinderschutz und Jugendschutz im Verein.

5. Präventionsmaßnahmen

  • Verhaltenskodex: Verpflichtende Unterschrift eines Verhaltenskodexes durch alle Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen des Vereins.
  • Sicherheitschecks: Einholen von erweiterten Führungszeugnissen für alle Personen, die regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.
  • Risikoanalysen: Regelmäßige Befragungen von Mitgliedern im betreffenden Alter und ihrer Eltern.

6. Melde- und Interventionswege

  • Meldeverfahren: Klare und leicht zugängliche Meldewege für Verdachtsfälle oder Beschwerden. Erste Anlaufstelle sind die Kinder- und Jugendschutzbeauftragten. Kontaktdaten sind auf der Vereinswebsite zu finden.
  • Vertraulichkeit: Jede Meldung wird vertraulich behandelt und ernst genommen.
  • Handlungsplan: Konkreter Handlungsplan für den Umgang mit Verdachtsfällen, einschließlich Kontakt zu externen Fachstellen (z.B. Jugendamt).

7. Umgang mit Vorfällen

  • Sofortige Meldung: Jeder Verdacht oder Hinweis auf Missbrauch oder Vernachlässigung muss sofort an den/die Kinder- und Jugendschutzbeauftragte(n) des Vereins gemeldet werden.
  • Vorläufige Maßnahmen: Der/die Beschuldigte wird vorübergehend von allen Aktivitäten suspendiert, die direkten Kontakt mit Kindern und Jugendlichen beinhalten, um deren Sicherheit zu gewährleisten.
  • Vertraulichkeit: Während der Klärung wird höchste Vertraulichkeit gewährleistet, um die Privatsphäre aller Beteiligten zu schützen.
  • Zusammenarbeit mit Behörden: Bei schwerwiegenden Vorwürfen oder klaren Beweisen wird umgehend Kontakt zu den entsprechenden Behörden (Jugendamt) aufgenommen. Der Verein kooperiert vollständig mit den Ermittlungen der Behörden.
  • Dokumentation: Alle Schritte der Untersuchung werden sorgfältig dokumentiert.
  • Maßnahmen nach Abschluss der Untersuchung: Abhängig von den Ergebnissen der Untersuchung werden angemessene Maßnahmen ergriffen, von Wiederaufnahme der Tätigkeiten bis hin zu dauerhafter Suspendierung oder Entlassung. Unterstützungsangebote für das betroffene Kind oder den Jugendlichen werden bereitgestellt.
  • Nachbereitung und Prävention: Der Fall wird genutzt, um bestehende Präventionsmaßnahmen und Schulungen zu überprüfen und zu verbessern.

8. Interne Strukturen

  • Kinderschutzbeauftragter/Jugendschutzbeauftragter: Ernennung eines/r Beauftragten, der/die als Ansprechpartner/in für Kinder, Eltern und Trainer fungiert.
  • Vertrauenspersonen: Benennung von mindestens zwei Vertrauenspersonen (männlich und weiblich), an die sich Kinder und Jugendliche wenden können.
  • Kinderschutzteam/Jugendschutzteam: Bildung eines Teams, das regelmäßig die Umsetzung und Wirksamkeit des Schutzkonzepts überprüft.

9. Überprüfung und Aktualisierung der Richtlinie

  • Regelmäßige Überprüfung: Jährliche Überprüfung und Aktualisierung des Kinderschutz- und Jugendschutzkonzepts.
  • Feedback: Einholen von Feedback von Kindern, Jugendlichen, Eltern, Übungsleitern, Trainern und Mitarbeitern zur Verbesserung des Konzepts.
  • Fortlaufende Verbesserung: Anpassung des Konzepts basierend auf aktuellen Entwicklungen und Erfahrungen.

10. Öffentlichkeitsarbeit

  • Transparenz: Veröffentlichung des Konzepts auf der Vereinswebsite und in Vereinsräumen.
  • Berichterstattung: Regelmäßige Berichterstattung über die Maßnahmen und Fortschritte im Bereich Kinderschutz und Jugendschutz im Vereinsnewsletter oder bei Mitgliederversammlungen.

11. Verpflichtungserklärung

  • Verpflichtung: Alle Mitglieder, Übungsleiter, Trainer und Mitarbeiter des Vereins verpflichten sich zur Einhaltung dieses Kinderschutz- und Jugendschutzkonzepts.

Unterschriften:

[Vorsitzende/r des Vereins]

[Kinderschutzbeauftragte/r / Jugendschutzbeauftragte/r]

(Dieses Konzept und eine Anlage dazu stehen unten auf der Seite zum Download bereit.)


Liebe Kinder und Jugendliche,

wir möchten euch unsere beiden Kinderschutzkräfte im Verein vorstellen:

Anne und Daniel.

Ihre Aufgabe ist es, darauf zu achten, dass ihr hier im Verein sicher seid und euch wohlfühlt – egal, ob ihr gerade trainiert oder mit anderen zusammen seid.

Anne und Daniel sind dafür da, euch zu schützen und euch zu unterstützen, wenn jemand euch körperlich, seelisch oder auf andere Weise bedrängt. Sie setzen sich dafür ein, dass es keine Übergriffe gibt und dass hier ein respektvoller Umgang herrscht. Falls doch mal etwas passiert, das euch belastet, könnt ihr jederzeit mit ihnen sprechen. Eure Sorgen werden ernst genommen, und sie stehen euch bei, um Lösungen zu finden.

Manchmal ist es einfacher, Dinge anonym mitzuteilen. Dafür gibt es den Briefkasten am VfR-Büro auf der Bahnstraße, in den ihr anonym Zettel mit euren Problemen oder Beobachtungen einwerfen könnt.

Denkt daran: Ihr müsst solche Situationen nicht allein bewältigen – Anne und Daniel sind da, um euch zu unterstützen!

Euer VFR-Büttgen