VfR Büttgen 1912 e.V.
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Jugendschutz

Jugendschutzrichtlinie des VfR Büttgen

Jugendschutzrichtlinie des VfR Büttgen

Diese Richtlinie dient als Rahmen, um ein sicheres Umfeld für Kinder und Jugendliche im VfR Büttgen zu schaffen und zu erhalten. Es ist wichtig, dass insbesondere Übungsleiter und Trainer, die direkt mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, diese Richtlinie kennen und befolgen.

1. Einleitung
• Ziel dieser Jugendschutzrichtlinie ist es, ein sicheres und förderliches Umfeld für alle Kinder und Jugendlichen im VfR Büttgen zu gewährleisten.
• Die Richtlinie gilt für alle Mitglieder, Mitarbeiter, Ehrenamtliche, Übungsleiter, Trainer, Betreuer und Teilnehmer an den Aktivitäten des VfR Büttgen.

2. Grundprinzipien
• Der Schutz und das Wohlergehen der Kinder und Jugendlichen haben im VfR Büttgen höchste Priorität.
• Jegliche Form von Missbrauch, Vernachlässigung oder Diskriminierung wird nicht geduldet.
• Wir achten das Recht der Kinder und Jugendlichen auf Schutz, Privatsphäre und respektvollen Umgang.

3. Verhaltenskodex
• Alle Beteiligten verpflichten sich zu einem respektvollen, verantwortungsbewussten Umgang mit Kindern und Jugendlichen.
• Körperliche Bestrafung oder psychische Gewalt sind in jeder Form verboten.
• Jeglicher private Kontakt und Kommunikation mit Jugendlichen außerhalb des Vereinskontexts müssen angemessen und transparent sein.

4. Schulung und Bewusstsein
• Übungsleiter und Trainer sowie andere Mitarbeiter erhalten regelmäßige Schulungen zum Thema Jugendschutz.
• Kinder und Jugendliche werden über ihre Rechte aufgeklärt und ermutigt, sich bei Bedenken zu äußern.

5. Meldung von Bedenken und Vorfällen
• Für die Meldung von Bedenken oder Vorfällen existieren im VfR Büttgen klare Verfahren.
Erste Anlaufstelle ist der/die Jugendschutzbeauftragte. Ansprechpartner sind im Vorstand zu finden.
• Jede Meldung wird vertraulich behandelt und ernst genommen.
• Es wird schnell und angemessen auf gemeldete Vorfälle reagiert.

6. Umgang mit Vorfällen
• Bei Verdacht auf Missbrauch oder Vernachlässigung wird unverzüglich gehandelt.
• Der VfR Büttgen kooperiert in solchen Fällen eng mit den zuständigen Behörden.
• Interne Untersuchungsrichtlinien und Folgeprozesse sind klar definiert, siehe Anlage zu dieser Richtlinie.

7. Überprüfung und Aktualisierung der Richtlinie
• Die Jugendschutzrichtlinie des VfR Büttgen wird regelmäßig überprüft und aktualisiert.
• Feedback von Kindern, Jugendlichen, Eltern, Übungsleitern, Trainern und Mitarbeitern wird berücksichtigt.

8. Verpflichtungserklärung
• Alle Mitglieder, Übungsleiter, Trainer und Mitarbeiter des VfR Büttgen verpflichten sich zur Einhaltung dieser Jugendschutzrichtlinie.


Anlage: Untersuchungsrichtlinien und Folgeprozesse im Falle von Verdachtsmomenten

Diese Richtlinien sollen sicherstellen, dass jeder Verdachtsfall ernst genommen und sorgfältig untersucht wird, um das Wohl der Kinder und Jugendlichen im VfR Büttgen zu schützen. Es ist wichtig, dass diese Richtlinien regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, um den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und Best Practices im Bereich des Jugendschutzes zu entsprechen.
Im Falle eines Verdachts auf Missbrauch oder Vernachlässigung im VfR Büttgen sind folgende Schritte vorgesehen:

1. Sofortige Meldung
• Jeder Verdacht oder Hinweis auf Missbrauch oder Vernachlässigung muss sofort an den/die Jugendschutzbeauftragte(n) des Vereins gemeldet werden.

2. Vorläufige Maßnahmen
• Der/die Beschuldigte wird vorübergehend von allen Aktivitäten suspendiert, die direkten Kontakt mit Kindern und Jugendlichen beinhalten, um deren Sicherheit zu gewährleisten.
• Die betroffene Person oder deren Eltern werden über die Untersuchung informiert.

3. Internes Untersuchungsteam
• Ein internes Untersuchungsteam wird gebildet, bestehend aus dem Jugendschutzbeauftragten, einem Vorstandsmitglied und gegebenenfalls externen Berater.
• Dieses Team ist verantwortlich für die Sammlung und Auswertung von Informationen bezüglich des Verdachtsfalls.

4. Vertraulichkeit
• Während der gesamten Untersuchung wird höchste Vertraulichkeit gewährleistet, um die Privatsphäre aller Beteiligten zu schützen.

5. Zusammenarbeit mit Behörden
• Bei schwerwiegenden Vorwürfen oder klaren Beweisen wird umgehend Kontakt zu den entsprechenden Behörden (z.B. Polizei, Jugendamt) aufgenommen.
• Der Verein kooperiert vollständig mit den Ermittlungen der Behörden.

6. Dokumentation
• Alle Schritte der Untersuchung werden sorgfältig dokumentiert.

7. Maßnahmen nach Abschluss der Untersuchung
• Abhängig von den Ergebnissen der Untersuchung werden angemessene Maßnahmen ergriffen. Dies kann von einer Wiederaufnahme der Tätigkeiten bis hin zu dauerhafter Suspendierung oder Entlassung reichen.
• Unterstützungsangebote für das betroffene Kind oder Jugendlichen werden bereitgestellt.

8. Nachbereitung und Prävention
• Der Fall wird genutzt, um bestehende Präventionsmaßnahmen und Schulungen zu überprüfen und zu verbessern.
• Der Verein setzt sich aktiv für die Sensibilisierung und Weiterbildung aller Mitglieder in Bezug auf Jugendschutzthemen ein.