Liebe Judoka, liebe Eltern, liebe Freunde des Judosports und des VfR Büttgen,
wir hoffen, Ihr und Sie hatten ein schönes Weihnachtsfest und seid gut ins neue Jahr gekommen, für das wir Euch viel Gesundheit und Glück und uns allen etwas mehr Normalität mit vielen schönen gemeinsamen Stunden auf und abseits der Matte wünschen!
Das Training startet wie geplant am 10. Januar 2022 zu den gewohnten Zeiten. Allerdings gilt seit dem 30. Dezember 2021 eine neue Corona Schutzverordnung, so dass wir ein paar Dinge auch für den Besuch der Hallenräumlichkeiten und der Teilnahme am Training ändern müssen.
Hier das Wesentliche in aller Kürze:
- Alle Personen brauchen ab sofort für jeden Besuch des Trainings oder der Halle einen aktuell gültigen Testnachweis, für Personen ab 18 Jahren einen offiziellen Test, für Personen unter 18 Jahren reicht die neue Bescheinigung durch einen Erziehungsberechtigten, z.B. auf Basis eines aktuellen Testergebnisses durch die Schule oder eines selbstgemachten Schnelltests.
- Personen über 18 Jahren müssen zudem durchimmunisiert, also geimpft oder genesen sein.
- Die Kontrolle durch einen Trainer findet am Eingang statt, die Räumlichkeiten sind also nicht vor der Kontrolle zu betreten und außer bei den Senioren muss weiterhin umgezogen zum Training erschienen werden.
Und nun das Ganze etwas ausführlicher :-)
Ab sofort gilt für Personen ab 18 Jahren ein echtes 2G plus, um Sporthallen betreten zu dürfen. D.h. Personen ab 18 Jahren müssen nicht nur durchimmunisiert sein (einen entsprechenden Impf- oder Genesenenstatus haben), sondern sie müssen zusätzlich auch einen aktuellen offiziellen negativen Test haben, einen sogenannten Bürgertest nicht älter als 24 Stunden oder einen PCR Test nicht älter als 48 Stunden bei Betreten der Halle. Auch ein „Boosterstatus“ reicht leider nicht aus, um die regelmäßigen Tests zu vermeiden!
Das gilt natürlich auch für alle Trainer, die aber schon in den letzten Wochen des vergangen Jahres wie berichtet freiwillig 2G plus gemacht haben und auch seit längerem alle geboostert sind.
Da wir die Coronasituation und die Ausbreitung von Omikron sehr ernst nehmen, einen Vollkontaktsport ohne Abstand und ohne Maske ausüben und wissen, dass in einigen Schulen und Kindergärten (zumindest vor den Ferien, das mag sich nun ändern) nicht alle Kinder regelmäßig getestet werden oder die Testergebnisse erst am Abend oder sogar erst am Folgetag vorliegen, gehen wir in der Auslegung der Corona Schutzverordnung etwas weiter als darin explizit gefordert:
Kinder, Jugendliche und Auszubildende unter 18 Jahren, die in ihrer jeweiligen Einrichtung nicht am Tage des Trainings negativ getestet wurden (bei einem PCR Test auch am Vortag möglich) oder deren Testergebnis vor Betreten der Halle noch nicht vorliegt, machen bitte entweder einen freiwilligen Schnelltest oder einen Bürgertest, damit wir sicher sein können, dass es für jeden Trainingsteilnehmer und Hallenbesucher einen gültigen negativen Test gibt.
In diesem Zusammenhang haben wir auch die Bestätigung geändert, die die Erziehungsberechtigten bitte für jede Person unter 18 Jahren zu jedem Training ausfüllen, auch wenn diese bereits geimpft oder genesen ist.
Die Testnachweise der Personen über 18 Jahre bzw. Bestätigungen bei minderjährigen Personen werden durch einen Trainer vor dem Betreten der Räumlichkeiten überprüft, es muss also weiterhin von allen vor der Türe gewartet werden, bis ein Trainer die Türe öffnet und die notwendigen Überprüfungen vorgenommen hat. Bitte die Türe also nicht durch andere Trainingsteilnehmer oder Zuschauer öffnen.
Der Impf- bzw. Genesungsnachweis und ein Lichtbildausweis sind bitte mitzuführen. Bei nicht persönlich bekannten Personen bzw. nicht bekanntem Immunisierungsstatus werden diese auch vor einem Betreten der Räumlichkeiten überprüft, bei pers. bekannten Personen und bekanntem Immunisierungsstatus reichen Stichproben der Kontrolle.
Mit Ausnahme der Senioren-Gruppe um 20:15 Uhr muss bitte weiterhin umgezogen zum Training erschienen werden, da die Umkleideräume weiterhin nicht als solche genutzt werden können, sondern als Warteraum nach der Kontrolle am Eingang bis zum Einlass in die Halle. Da außer bei den Senioren sowohl weibliche, als auch männliche Teilnehmer in den Gruppen sind, ist ein Umkleiden vor und nach dem Training in nur einer Umkleide nicht möglich. Die Umkleiden werden auch weiterhin versetzt genutzt, um ein Treffen der Gruppen in den Umkleiden auszuschließen.
Die Umkleideräume werden wie folgt genutzt:
16:15 Uhr: Herrenumkleide
17:00 Uhr: Damenumkleide
18:00 Uhr: Herrenumkleide
19:00 Uhr: Damenumkleide
20:15 Uhr: Herrenumkleide
Wir trainieren weiterhin ohne Maske, die Masken werden aber erst kurz vor Betreten der Matte abgelegt. Es gilt bis dahin und für alle Zuschauer die ganze Zeit Maskenpflicht in der Halle. Die Judoka legen ihre Masken also direkt nach dem Training noch in der Halle bitte wieder an.
Wenn möglich, ist bitte auf ein Zuschauen beim Training, also einen vermeidbaren Aufenthalt in der Halle, zu verzichten.
Die aktuelle Corona Schutzverordnung gilt erst einmal bis einschl. 12. Januar 2022, es kann also sein, dass sich danach wieder etwas ändert, also bitte die Homepage im Auge behalten und/oder sofern nicht schon getan für den Trainingsnewsletter durch eine formlose E-Mail an judo@vfr-buettgen.de eintragen und/oder die App des VfR Büttgen herunterladen und installieren und dort registrieren und die Judo-News abonnieren, Details dazu gibt es hier.
Veränderungen zum Training werden im Regelfall sowohl auf der Homepage, als auch in der VfR App, als auch im Trainings-Newsletter kommuniziert. Sehr kurzfristige Änderungen werden in jedem Fall in den Trainings-Newsletter geschickt. Die Infos dort kommen auf „bcc“, die eigene E-Mailadresse wird den anderen „AbonnentInnen“ also nicht zugänglich gemacht.
Wir danken für Euer Verständnis und die Berücksichtigung der neuen Regelungen!
Beste Grüße
Das Judoteam