Judo

Feinjustierung durch neue Corona-Schutz-Verordnung

22. August 2021

Feinjustierung durch neue Corona-Schutz-Verordnung

Liebe Judoka, liebe Eltern,

nun ist sie da, die neue Corona-Schutz-Verordnung. Und um den neuen Gegebenheiten Rechnung zu tragen, haben wir noch etwas nachjustiert. Ab sofort gelten für die Teilnahme am Training folgende Regelungen:

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1. Teilnehmer am Training ist geimpft oder genesen

Sofern nicht schon geschehen, bitte einen entsprechenden Nachweis beim Trainer vorzeigen. Wenn der Trainer den Teilnehmer auf der Liste für Geimpfte und Genesene eingetragen hat, braucht zu den nächsten Trainingseinheiten kein weiterer Nachweis mehr mitgebracht werden.

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2. Teilnehmer am Training ist unter 18 Jahre alt und geht noch nicht zur Schule, geht zur Schule oder absolviert eine Berufsausbildung, ist aber weder geimpft noch genesen

Der Judoka bringt bitte zu jedem Trainingstag eine der unten im Downloadbereich verfügbaren Bestätigungen tagesaktuell ausgefüllt und von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben mit. Wir haben das Formular geändert, so dass man pro Blatt zwei Bestätigungen drucken kann, der Umwelt zuliebe

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3. Teilnehmer am Training ist über 18 Jahre und besucht regelmäßig eine weiterführende Schule, ist aber weder geimpft noch genesen

Der Judoka bringt bitte zum Training seinen gültigen Schülerausweis des laufenden Schuljahres als Bestätigung mit.

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4. Teilnehmer am Training ist über 18 Jahre und gehört nicht zu den Gruppen 1 bis 3

Die Teilnahme ist nur mit einem gültigen und offiziellen negativen Testergebnis möglich, das zum Zeitpunkt des Trainingsbeginns nicht älter als 48 Stunden alt sein darf.

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Diese Regelungen gelten so lange, so lange keine andere Regelung hier auf der Homepage publiziert wurde. Das wird vermutlich erst wieder der Fall sein, wenn sich an der Corona-Schutz-Verordnung etwas ändert oder der Rhein-Kreis-Neuss unter einen 7-Tage-Inzidenz-Wert von 35 fällt.

Alle anderen Regelungen (wie z.B. Umgezogen zum Training erscheinen, vor der Halle warten bis der Trainer einen in die Umkleideräume einlässt, bei zu wenig Abstand mit Maske, etc.) gelten natürlich unverändert weiter.

Vielen Dank für Euer und Ihr Verständnis!

Beste Grüße

Das Judoteam

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