VfR Büttgen 1912 e.V.
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Corona-Regeln ab 13.1.2022

13. Januar 2022

Die wichtigsten Corona-Regelungen für unseren Sportverein:

Es gilt weiterhin bei der Sportausübung in Innenräumen und in Hallenbädern die 2Gplus-Regelung für Personen ab 16 Jahren. Im Freien bleibt es bei 2G.

Die Testpflicht entfällt für

  • Personen die über eine wirksame Auffrischungsimpfung (Boosterimpfung) verfügen, oder
  • Personen bei denen innerhalb der letzten drei Monate eine Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde, obwohl sie zuvor vollständig immunisiert waren (3 Monate nach Genesung bei zwei Impfungen).
  • Teilnehmer/innen an Profiligen, an Ligen und Wettkämpfen eines Verbands, der Mitglied im DOSB ist, die über eine erste Impfung verfügen, ist bis zur zweiten Impfung übergangsweise als Ersatz der Immunisierung ein Testnachweis auf der Grundlage einer PCR-Testung ausreichend ist. Für Berufssportler/innen bleibt es bei einem PCR-Test auch ohne erste Impfung.
  • Schüler*innen zwischen 16 und 18 Jahren zur eigenen Sportausübung mit Schülerausweis; sie gelten aufgrund der verpflichtenden Testungen an den Schulen ebenfalls als getestete Personen
  • Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.

Regelungen für Beschäftigte und ehrenamtlich eingesetzten Personen bei Sportveranstaltungen:

  • Trainer müssen immunisiert oder getestet sein (2G-Regelung)
  • Nicht immunisierte Personen müssen über einen 24h Schnell-Test oder 48h PCR-Test verfügen und dauerhaft eine medizinische Maske tragen.

Regelung für Zuschauer und Zuschauerinnen

  • Für Zuschauerinnen und Zuschauer gilt die 2G-Regelung (immunisiert oder genesen). Dies gilt sowohl in den Sporthallen als auch auf den Sportaußenanlagen.
  • In Innenräumen gilt grundsätzlich die Maskenpflicht. Die Maske darf auch am festen Sitzplatz nicht mehr abgenommen werden, sondern muss dauerhaft getragen werden.